ZIVILRECHT

Das Allgemeine Zivil­recht ist ein Rechts­gebiet, das sich mit den grund­legenden Regeln und Prinzipien für den Um­gang zwischen Privat­personen und Unter­nehmen be­schäftigt. Es um­fasst eine Viel­zahl von recht­lichen Themen, die im All­tag vor­kommen können.

Das Allgemeine Zivil­recht regelt zum Bei­spiel Ver­träge zwischen Personen, wie den Kauf oder die Miete von Gegen­ständen oder Immo­bilien. Es legt fest, welche Rechte und Pflichten die Parteien haben und was passiert, wenn einer der Ver­trags­partner seine Ver­pflichtungen nicht erfüllt.

Das Allgemeine Zivil­recht umfasst auch das Schadens­ersatz­recht. Wenn jemandem ein Schaden zu­ge­fügt wird, zum Bei­spiel durch einen Un­fall oder eine fehler­hafte Ware, regelt das Zivil­recht, ob und wie der Geschädigte ent­schädigt werden kann.