GESELLSCHAFTSRECHT

Der Notar berät in viel­fältigen Frage­stellungen wie Unter­nehmens­gründungen, Unter­nehmens­zusammen­schlüsse, Unter­nehmens­um­wandlungen und Unter­nehmens­über­nahmen. Im Einzelnen um­fasst das An­gebot Gesellschafts­ver­träge (GmbH, UG, AG), Kauf­ver­träge, Abtretungs­ver­träge, Bestellung von Geschäfts­führern oder Prokuristen, Proto­kollierung von Gesellschafter­beschlüssen und Handels­register­anmeldungen.