GESELLSCHAFTSRECHT
Der Notar berät in vielfältigen Fragestellungen wie Unternehmensgründungen, Unternehmenszusammenschlüsse, Unternehmensumwandlungen und Unternehmensübernahmen. Im Einzelnen umfasst das Angebot Gesellschaftsverträge (GmbH, UG, AG), Kaufverträge, Abtretungsverträge, Bestellung von Geschäftsführern oder Prokuristen, Protokollierung von Gesellschafterbeschlüssen und Handelsregisteranmeldungen.