VERKEHRSRECHT

Autokauf und Gewährleistung

Sie haben ein Auto gekauft und nach kurzer Zeit ist es schon defekt?
Hier müssen Sie Mängel schrift­lich mit nach­voll­zieh­barem Zu­gang rügen. Dabei gibt es eine 6-monatige Frist ein­zu­halten, da es sonst zu einer Be­weis­last­umkehr kommt und Sie be­weisen müssen, dass das Fahr­zeug zum Zeit­punkt der Über­gabe mangel­behaftet war.

Abwicklung Verkehrsunfall

Die gegnerische Haft­pflicht­versicherung ist ver­pflichtet, für alle ent­standenen Schäden auf­zu­kommen. Darunter fallen sowohl Reparatur­kosten als auch mögliche Nutzungs­ausfall­ent­schädigungen oder Schmerzens­geld. Auch die Kosten für mög­liche Gut­achten und Gerichts­kosten über­nimmt die Ver­sicherung des Verursachers.