IMMOBILIENRECHT
Der Immobilienbereich umfasst insbesondere Kaufverträge über Immobilien (z.B. Grundstücke, Eigentumswohnungen, Bauplätze), Bauträgerverträge über den Erwerb zu errichtender Objekte, Übertragungsverträge zur Schenkung von Immobilien (z.B. bei vorweggenommener Erbfolge), die Bestellung von Rechten an Immobilien für Dritte (z.B. die Bestellung einer Hypothek oder Grundschuld für eine Bank) und die Aufteilung von Grundstücken (z.B. eines Mehrfamilienhauses in mehrere Eigentumswohnungen).
Der Notar stellt sicher, dass der Vertrag rechtlich korrekt und vollständig ist und berät die Parteien unabhängig und neutral zu den verschiedenen Aspekten der Transaktion.