IMMOBILIENRECHT

Der Immobilien­bereich um­fasst insbesondere Kauf­verträge über Immobilien (z.B. Grund­stücke, Eigentums­wohnungen, Bau­plätze), Bau­träger­ver­träge über den Erwerb zu errichtender Objekte, Über­tragungs­ver­träge zur Schenkung von Immobilien (z.B. bei vor­weg­genommener Erb­folge), die Be­stellung von Rechten an Immobilien für Dritte (z.B. die Be­stellung einer Hypo­thek oder Grund­schuld für eine Bank) und die Auf­teilung von Grund­stücken (z.B. eines Mehr­familien­hauses in mehrere Eigen­tums­wohnungen).

Der Notar stellt sicher, dass der Ver­trag recht­lich korrekt und voll­ständig ist und berät die Parteien un­ab­hängig und neutral zu den ver­schiedenen Aspekten der Transaktion.