EHE & FAMILIE
Der Notar beurkundet Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Unterhaltsvereinbarungen.
Die Entscheidung für eine Ehe hat Rechtsfolgen. Diesbezüglich können die künftigen Ehepartner in allen Rechtsfragen beraten werden und auch die vertragliche Gestaltung des Ehevertrages vom Notariat durchführen lassen. Falls eine Ehe scheitert, wird eine Scheidungsfolgenvereinbarung beurkundet. Auch die Beurkundung der Vereinbarung wird durchgeführt. Vorteil: In der Regel kann eine langwierige und kostspielige Auseinandersetzung vor Gericht umgangen werden.
Der Notar berät die Beteiligten zu den rechtlichen Auswirkungen ihrer Entscheidungen und sorgt für die rechtliche Sicherheit und Verbindlichkeit des Vertrages.