EHE & FAMILIE

Der Notar beurkundet Ehe­ver­träge, Scheidungs­folgen­ver­ein­barungen und Unter­halts­ver­ein­barungen.

Die Ent­scheidung für eine Ehe hat Rechts­folgen. Dies­bezüg­lich können die künftigen Ehe­partner in allen Rechts­fragen be­raten werden und auch die ver­trag­liche Ge­stal­tung des Ehe­ver­trages vom Notariat durch­führen lassen. Falls eine Ehe scheitert, wird eine Scheidungs­folgen­ver­ein­barung be­ur­kundet. Auch die Be­ur­kun­dung der Ver­ein­barung wird durch­geführt. Vor­teil: In der Regel kann eine lang­wierige und kost­spielige Aus­ein­ander­setzung vor Ge­richt um­gangen werden.

Der Notar berät die Be­teiligten zu den recht­lichen Aus­wirkungen ihrer Ent­scheidungen und sorgt für die recht­liche Sicher­heit und Ver­bind­lich­keit des Vertrages.