Impressum

Verantwortlich i. S. v. § 5 Telemediengesetz (TMG)

Frau Rechtsanwältin Diana Weiss

KANZLEI DIANA WEISS
Notarin | Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Würzburger Straße 7
63619 Bad Orb

Rechtsanwälte

Alle als Recht­sanwalt bezeichneten Personen sind in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen.

Zuständiges Aufsichtsorgan ist die

Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt

Berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte
  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
  • Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)

Sie finden diese Normen auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter
https://www.brak.de/seiten/06.php

Notar

Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Zuständige Notarkammer ist die

Notarkammer Frankfurt
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt

Für Notare ist der Präsident des Landgerichts Hanau als Aufsichtsbehörde zuständig:

Nußallee 17
63450 Hanau

T: +49 (0)6181 297-0
F: +49 (0)6181 297-293

Berufsrechtliche Regelungen für Notare
  • Bundesnotarordnung (BnotO)
  • GNotKG
  • Beurkundungsgesetz (BeurkG)
  • Dienstordnung für Notare (DONot)
  • Richtlinien der zuständigen Notarkammer
  • Der europäische Kodex des notariellen Standesrechtes

Berufsrechtliche Regelungen für Notare sind auf der Homepage der Bundesnotarkammer abrufbar:
https://www.bnotk.de

Hinweis nach der Art. 14 ODR-Verordnung und nach § 36 VSBG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streit­beilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Zur Teil­nahme an einem Streit­beilegungs­verfahren vor einer Verbraucher­schlichtungs­stelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Berufshaftpflichtversicherung

Wir sind verpflichtet, eine Berufs­haf­tpflicht­versicherung zur Deckung der sich aus unserer Berufs­tätigkeit ergebenden Haft­pflicht­gefahren für Vermögens­schäden mit einer Mindest­versicherungs­summe von 250.000,00 EUR für jeden Versicherungs­fall ab­zu­schließen und diese Versicherung während der Dauer unserer Zulassung auf­recht­zuerhalten, § 51 Abs. 1 und Abs. 4 BRAO.

Die Berufs­haft­pflicht­versicherung besteht bei der

HDI Versicherung AG
HDI-Platz 1
30659 Hannover

Der räumliche Geltungs­bereich des Versicherungs­schutzes umfasst Tätig­keiten in den Mitglieds­ländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen der § 51 Bundes­rechts­anwalts­ordnung (BRAO).