FAQ ‒ Häufige Fragen

Häufige Fragen

Welcher Notar ist für mich zuständig?

Jeder kann seinen Notar frei wählen. Aus diesem Grund ist es egal, wo Sie herkommen. Sie sind nicht verpflichtet den Notar/die Notarin aus Ihrem Wohnort aufzusuchen. Entscheidend ist, dass die Urkunde in den Amtsräumen in Bad Orb errichtet wird.

Sind Auswärtstermine möglich?

Im Bezirk des Amtsgerichts Gelnhausen sind auch Auswärtstermine möglich, wenn der oder die Beteiligte aus gesundheitlichen Gründen die Kanzlei nicht aufsuchen kann.

Unsere Räume sind barrierefrei zu erreichen.

Wonach richten sich die Notargebühren?

Die Notargebühren sind gesetzlich geregelt. Die Gebühren sind für alle Notare einheitlich festgelegt und damit gleich hoch. Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Geschäftswert.

Wann finden Termine in der Kanzlei statt?

In unserem Büro finden Termine in der Regel von Montag bis Freitag zwischen 08:00-18:00 Uhr statt. After-Work-Termine nach 18:00 Uhr oder außerhalb der Werktage sind nach vorheriger Vereinbarung ebenso möglich.

Wie lange dauert es, bis ich einen Entwurf und dann einen Termin bekomme?

Bei eilbedürftigen Terminen reagieren wir unverzüglich. Ansonsten können wir Ihnen nach Erhalt aller notwendigen Informationen und Unterlagen innerhalb von ein bis zwei Wochen einen Entwurf zukommen lassen. Danach vereinbaren wir zeitnah einen Beurkundungstermin. Wenn ein Unternehmer und eine Privatperson einen Vertrag schließen, ist eine gesetzliche Wartefrist von zwei Wochen zwingend einzuhalten.

Wo kann ich parken?

Neben den Kanzleiräumen befindet sich der Parkplatz „Seboldwiesen“, hier können Sie bequem Ihr Fahrzeug parken und kommen von dort aus barrierefrei bis in die Kanzleiräume.