BAURECHT

Werklohnansprüche durchsetzen

Sie sind Auftrag­nehmer und be­kommen Ihren Werk­lohn nicht? Wir machen Ihren Werk­lohn­anspruch gegen­über dem Besteller erfolg­reich geltend.

Mängel am Bau rügen

Wir beraten und ver­treten regel­mäßig Bau­herren, die Mangel­beseitigungs­ansprüche oder Schadens­ersatz­ansprüche gegen Bau­unter­nehmer im außer­gericht­lichen oder gericht­lichen Ver­fahren, geltend machen.