ERBE & SCHENKUNG

Der Notar erstellt und be­ur­kundet Testamente, Erb­ver­träge und hilft bei der Regelung von Nach­lässen und Erb­schaften.

Dabei orientiert sich die Ge­stal­tung streng an persön­lichen und wirt­schaft­lichen Be­langen von Kun­den. In den Be­reich der persön­lichen Vor­sorge fallen General- und Vor­sorge­voll­machten sowie Patienten­verfügungen.