ERBE & SCHENKUNG
Der Notar erstellt und beurkundet Testamente, Erbverträge und hilft bei der Regelung von Nachlässen und Erbschaften.
Dabei orientiert sich die Gestaltung streng an persönlichen und wirtschaftlichen Belangen von Kunden. In den Bereich der persönlichen Vorsorge fallen General- und Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen.