MIETRECHT
Räumungsklagen überprüfen und erheben
Sollte der Mieter trotz Kündigung nicht ausziehen oder Widerspruch gegen die Kündigung einlegen, kann der Vermieter Räumungsklage erheben. Der Mieter kann sich dann gegen diese Räumung wehren. Das Gericht überprüft im Gerichtsverfahren die Zulässigkeit der Kündigung. Wollen Sie eine Räumungsklage erheben oder sich gegen eine solche wehren, dann kontaktieren Sie uns, damit wir Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können.
Widersprüche einlegen
Lassen Sie sich jetzt beraten, um sich vor ungerechtfertigten Kündigungen des Mietvertrages zu schützen.