MIETRECHT

Räumungsklagen überprüfen und erheben

Sollte der Mieter trotz Kündigung nicht aus­ziehen oder Wider­spruch gegen die Kündigung ein­legen, kann der Ver­mieter Räumungs­klage er­heben. Der Mieter kann sich dann gegen diese Räumung wehren. Das Gericht über­prüft im Gerichts­verfahren die Zulässig­keit der Kündigung. Wollen Sie eine Räumungs­klage er­heben oder sich gegen eine solche wehren, dann kontaktieren Sie uns, damit wir Ihre An­sprüche erfolg­reich durch­setzen können.

Widersprüche einlegen

Lassen Sie sich jetzt be­raten, um sich vor un­gerecht­fertigten Kündigungen des Miet­vertrages zu schützen.